§ 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der MARC+ Hauswartservice UG (nachfolgend „Dienstleister“) und ihren Kunden über die Erbringung von Hauswart-, Reinigungs-, Grünpflege- und technischen Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich durch den Dienstleister bestätigt wurden.
§ 2. Vertragsgegenstand
Der Dienstleister übernimmt Leistungen wie Rodung, Grünpflege, Reinigung, Winterdienst, Kleinreparaturen sowie haustechnisches Monitoring. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot.
§ 3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt ausschließlich auf Basis eines individuellen Angebots zustande, dass vom Auftraggeber schriftlich angenommen wird. Online-Vertragsabschlüsse werden nicht angeboten.
§ 4. Leistungsdurchführung
Die Leistungen werden gemäß dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang erbracht. Der Dienstleister setzt ausschließlich eigenes, geschultes Personal ein. Subunternehmen werden aus Qualitätsgründen nicht eingesetzt.
§ 5. Leistungszeit
Leistungszeitpunkt und -umfang ergeben sich aus dem Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unverschuldeter Umstände berechtigen den Dienstleister zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen.
§ 6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Für regelmäßige Leistungen erfolgt die Abrechnung in Form von Dauerrechnungen.
- Sonder- und Zusatzleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Ab einem Netto-Auftragswert von 2.500 € ist eine Anzahlung i. H. v. 30 % zu leisten.
- Ab 15.000 € erfolgen Abschlagszahlungen nach Baufortschritt.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 7. Haftung und Gewährleistung
- Für Reinigungs- und Pflegeleistungen gelten die Regelungen des Dienstvertragsrechts gemäß §§ 611 ff. BGB – eine Gewährleistungspflicht besteht hierfür nicht.
- Für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren.
- Bauleistungen werden ausschließlich durch externe Fachfirmen ausgeführt und gesondert angeboten. Der Dienstleister haftet hierfür nicht.
§ 8. Haftungsbeschränkung
Für Schäden haftet der Dienstleister nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9. Kündigung
Regelmäßige Dienstleistungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 10. Datenschutz
Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Dienstleisters.
§ 12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.